Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Die Nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend "Kunde") und dem Vertragspartner Maren Schuster Fotografie (nachfolgend "Fotografin"), in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2. ”Lichtbilder", umgangssprachlich "Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Sofortbilder, Dia-Positive, gedruckte Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos usw.)
2. Angaben zum Vertragspartner (Fotografin)
2.1. Alle Rechtsgeschäfte werden durch die Fotografin Maren Schuster, Inhaberin von Maren Schuster Fotografie vertreten.
Maren Schuster:
Triptiser Str. 11, 07955 Auma-Weidatal
Tel.: 0176 79922233 (Nur Tel. und per SMS - KEIN WhatsApp)
e-Mail: [email protected]
Website: www.marenschusterfotografie.de
Die Steuernummer lautet wie folgt: 166/272/09359.
Es ist keine Ausweisung der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erforderlich.
3. Urheberrecht
3.1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtgesetzes zu.
3.2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt (einfaches Nutzungsrecht).
3.3. Die Übertragung von erweiterten Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3.4. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Kunden über, wenn dieser die vollständige Bezahlung des Honorars an die Fotografin geleistet hat.
3.5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
3.6. Der Kunde ist berechtigt, seine erworbenen Fotoaufnahmen für den privaten Gebrauch in unveränderter Form auf jede Art von Speichermedium aufzubewahren und privat zu nutzen. Eine Veränderung der Aufnahmen durch den Kunden oder durch Dritte, die im Auftrag des Kunden handeln, ist nicht gestattet.
3.7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
3.8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien,
Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.
3.9. Aufnahmen und digitale Daten werden von Maren Schuster Fotografie für mindestens 2 Monate archiviert.
4.Vertrag
4.1. Ein Vertrag kommt zustande wenn der Kunde die Fotografin verbindlich Beauftragt. Dies kann beispielsweise durch eine Vereinbarung für ein gemeinsamen Fotoshootingtermin, eine Planung eines Fotoshootings oder ähnliches erfolgen. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber der Fotografin ohne vorhergehendes Angebot von derselben stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der Fotografin akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Vergütung und Preise
5.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird das vereinbarte Honorar (die gültige Mehrwertssteuer mit eingeschlossen) berechnet; Die dabei entstehenden Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.2. Bei individuell zusammengestellten Hochzeitspaketen wird eine Anzahlung von 30% der Höhe des Honorars fällig und ist binnen 7 Tagen an die Fotografin zu zahlen. Gleiches gilt auch für das Fotoshooting-Paket "Platin". Die Anzahlung kann vorab als Banküberweisung, per PayPal (Freunde) oder auch in Bar erfolgen.
5.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail oder per Post zu erhalten. Ebenso verpflichtet sich dieser, unaufgefordert diese Rechnung anzusehen und gegebenenfalls noch zu bezahlen. Die von der Fotografin erstellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5.4. Die Preise für Fotoshootings können in den jeweils aktuellen Preislisten unter der Rubrik Fotoshooting-Pakete eingesehen oder auch per Telefon sowie Email bei der Fotografin erfragt werden.
5.5. Anfahrtskosten in einer Umgebung von 20km Entfernung werden nicht berechnet. Für durch weitere Entfernung entstehende Anfahrtkosten gilt ein Satz von 0,40€/Kilometer.
5.6. Tritt der Kunde, mit Einverständnis der Fotografin, vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Maren Schuster Fotografie zu bezahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt sowie Nichteinhalten des Fototermins nicht zurückerstattet.
5.7. Wird ein Auftrag ohne Verschulden der Fotografin nicht ausgeführt, so steht ihr auch in diesem Fall ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.
5.8. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Die Fotografin behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.9. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
5.1.0. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder von Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Maren Schuster Fotografie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die fertigen Fotos und Fotoprodukte werden nur gegen Barzahlung bzw. Vorabüberweisung an Maren Schuster Fotografie an den Kunden ausgehändigt. Auch bleiben die Fotos und sonstige Waren (Fotos, Karten, Fotobücher u.ä.) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Maren Schuster Fotografie.
7. Stornierung und Terminverschiebung
7.1. Stornierungen seitens des Kunden werden nur bei Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail bis maximal 48 Stunden von dem vereinbarten Shootingtermin kostenfrei anerkannt. Dies gilt allerdings nur für die Fotoshooting-Pakete Bronze, Silber, Gold. Bei verspäteten Stornierungen des Auftrages oder Nichterscheinens des Kunden zum Shooting kann kein Ersatztermin zur Verfügung gestellt werden.
8. vertragliche Nebenpflichten
8.1. Dem Kunden ist es erlaubt seitens der Fotografin zum vereinbarten Fotoshootings eine Begleitperson mitzubringen. Jedoch ist das Fotografieren durch die Begleitperson des Kunden nicht gestattet. Bei Störung des Fotoshootings darf die Fotografin die Begleitperson bitten zu gehen. Es liegt im Ermessen der Fotografin, was diese als Störung sieht.
8.2. Der Kunde kann jederzeit Posen vorschlagen und durchführen, sowie vorgeschlagene Posen vom Fotografen ablehnen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Fotografin keine anzügliche Posen fotografiert. Auch Erotik- /Aktfotografie bietet Maren Schuster Fotografie nicht an.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, (seine eigene) passende Kleidung zum Fotoshootingtermin mitzubringen. Natürlich steht die Fotografin mit ihren Kenntnissen vorab dem Kunden zur Seite.
8.4. Es liegt in der Pflicht des Kunden sich spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Fotoshootingtermin unaufgefordert mit dem Fotografen in Verbindung zu setzen, vor allem bei geplanten Fotoshooting in der Natur. Die Fotografin entscheidet bei schlechtem Wetter, ob das Fotoshooting stattfinden kann oder nicht. Sofern es vom der Fotografin abgesagt wird, wird sofort ein neuer Termin ausgemacht. Tritt allerdings der Kunde vom Fotoshooting zurück, kommen die unter Punkt 5 geregelten Ausfallkosten bei Zurücktreten des Vertrages auf den Kunden zu.
8.5. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis, dass alle Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Hat der Kunde etwas an den Fotos zu beanstanden, ist er verpflichtet dies schon während des Fotoshootings der Fotografin zu kommunizieren, wenn er ein paar der Fotos am Kameradisplay zu sehen bekommt. Spätere Reklamationen oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen eines gesonderten Auftrags und sind somit auch gesondert zu vergüten.
8.6. Die Auswahl für die in den Paketen (Bronze, Silber, Gold, Platin) enthaltenen Fotos obliegt allein Maren Schuster Fotografie. Auch kann zur Auswahl eine zweite von ihr ausgewählte Fachperson hinzugezogen werden. Die Möglichkeit einer Online-Galerie zum selber Aussuchen der Fotos gibt es bei Maren Schuster Fotografie nicht. Bei Nachbestellungen kann die Fotografin einen kleinen Fotoindex mit Wasserzeichen über den Fotos herausgeben, sie ist aber nicht dazu verpflichtet.
8.7. Die Fotos werden in einer Auflösung von mind. 1080 px in der Höhe herausgegeben im gängigen Jpg-Format. Es werden von Maren Schuster Fotografie keine Raw-Dateien herausgegeben.
8.8. Die unter den Fotoshooting-Paketen aufgeführten "Extras", sind selbstverständlich auch extra zu vergüten.
9. Schlussbestimmungen
Minderjährige unter 18 Jahren können das Shooting nur mit Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahrnehmen.